Mit rund 90 Millionen Euro im Jahr dotiert werden zum Beispiel Investitionen in den Bereichen erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung gefördert. Um den Schwerpunkt effiziente Energienutzung weiter auszubauen werden zwei neue, befristete Förderschwerpunkte gesetzt: Förderaktion – Beleuchtungsumstellung auf LED-Systeme Was wird gefördert? Im Förderschwerpunkt „Beleuchtungsumstellung auf LED-Systeme“ werden der Austausch konventioneller Leuchtmittel und Leuchten gegen LED-Systeme sowie Lichtsteuerungssystemen in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen (Mindestleistung geförderter Systeme 1,0kW; maximal 10 Filialen bzw. Standorte eines Anbieters) gefördert. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung ist auf maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt und wird abhängig von der Leistung der installierten LED-Leuchtmittel als „De-minimis“ Beihilfe in Pauschalsätzen ausbezahlt: Maßnahme Beleuchtungstausch zusätzliche Installation eines Lichtsteuerungssystems Tausch von konventionellen Leuchtmitteln gegen LED- Leuchtmittel 300 Euro pro kW 400 Euro pro kW Tausch von konventionellen Leuchten gegen LED-Systeme 600 Euro pro kW 700 Euro pro kW Förderaktion – Umstellung auf energieeffiziente Antriebe Was wird gefördert? Der Förderschwerpunkt „Umstellung auf energieeffiziente Antriebe“ fördert den Austausch bestehender Motoren auf Standard-Normmotoren zumindest der Energieeffizienzklasse IE 3. Auch wir die Nachrüstung von Drehzahlregelungen bei bestehenden Antrieben gefördert (Mindestleistung geförderter Systeme 30kW). Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung ist auf maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt und wird als „De-minimis“ Beihilfe in Pauschalsätzen ausbezahlt: Maßnahme Förderungshöhe Umstieg auf IE3-Antriebe mit einer Nennleistung bis 7,5 kW je Motor 15 Euro pro kW Umstieg auf IE3-Antriebe mit einer Nennleistung größer als 7,5 kW je Motor 10 Euro pro kW Nachrüstung bestehender IE1-, IE2-, IE3- Motoren mit Drehzahlregelung 20 Euro pro kW Allgemeines zu den Förderaktionen Die Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen. Die beiden Förderschwerpunkte laufen bis 31.12.2012 und sind jeweils mit 2 Millionen € begrenzt. Das Förderansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung einzureichen. Das früheste anerkennbare Rechnungsdatum ist der 01.03.2011. Die Abwicklungstelle der Förderung ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Was heißt „De-minimis“? Eine "De minimis"-Förderung unterliegt vereinfachten Förderbedingungen, da sie seitens der EU als nicht wettbewerbsverzerrend angesehen wird. Ein Unternehmen kann "De minimis"-Beihilfen im Gesamtausmaß von EUR 200.000,- innerhalb von drei Steuerjahren zugesichert bekommen. Das sind nur kurze Auszüge der WKO Hier geht es zu unserer Homepage: http://www.geschaeftsempfehlungen.ws/
Freitag, 8. April 2011
Förderaktion – Beleuchtungsumstellung auf LED
Wer jetzt nicht wach wird, der ist selbst schuld Umweltförderung setzt bis 31.12.2012 zusätzliche Energieeffizienz-Schwerpunkte Die Umweltförderung im Inland des BMLFUW ist auf Bundesebene „die“ Förderstelle für umweltrelevante Investitionen österreichischer Unternehmen.

Mit rund 90 Millionen Euro im Jahr dotiert werden zum Beispiel Investitionen in den Bereichen erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung gefördert. Um den Schwerpunkt effiziente Energienutzung weiter auszubauen werden zwei neue, befristete Förderschwerpunkte gesetzt: Förderaktion – Beleuchtungsumstellung auf LED-Systeme Was wird gefördert? Im Förderschwerpunkt „Beleuchtungsumstellung auf LED-Systeme“ werden der Austausch konventioneller Leuchtmittel und Leuchten gegen LED-Systeme sowie Lichtsteuerungssystemen in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen (Mindestleistung geförderter Systeme 1,0kW; maximal 10 Filialen bzw. Standorte eines Anbieters) gefördert. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung ist auf maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt und wird abhängig von der Leistung der installierten LED-Leuchtmittel als „De-minimis“ Beihilfe in Pauschalsätzen ausbezahlt: Maßnahme Beleuchtungstausch zusätzliche Installation eines Lichtsteuerungssystems Tausch von konventionellen Leuchtmitteln gegen LED- Leuchtmittel 300 Euro pro kW 400 Euro pro kW Tausch von konventionellen Leuchten gegen LED-Systeme 600 Euro pro kW 700 Euro pro kW Förderaktion – Umstellung auf energieeffiziente Antriebe Was wird gefördert? Der Förderschwerpunkt „Umstellung auf energieeffiziente Antriebe“ fördert den Austausch bestehender Motoren auf Standard-Normmotoren zumindest der Energieeffizienzklasse IE 3. Auch wir die Nachrüstung von Drehzahlregelungen bei bestehenden Antrieben gefördert (Mindestleistung geförderter Systeme 30kW). Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung ist auf maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt und wird als „De-minimis“ Beihilfe in Pauschalsätzen ausbezahlt: Maßnahme Förderungshöhe Umstieg auf IE3-Antriebe mit einer Nennleistung bis 7,5 kW je Motor 15 Euro pro kW Umstieg auf IE3-Antriebe mit einer Nennleistung größer als 7,5 kW je Motor 10 Euro pro kW Nachrüstung bestehender IE1-, IE2-, IE3- Motoren mit Drehzahlregelung 20 Euro pro kW Allgemeines zu den Förderaktionen Die Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen. Die beiden Förderschwerpunkte laufen bis 31.12.2012 und sind jeweils mit 2 Millionen € begrenzt. Das Förderansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung einzureichen. Das früheste anerkennbare Rechnungsdatum ist der 01.03.2011. Die Abwicklungstelle der Förderung ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Was heißt „De-minimis“? Eine "De minimis"-Förderung unterliegt vereinfachten Förderbedingungen, da sie seitens der EU als nicht wettbewerbsverzerrend angesehen wird. Ein Unternehmen kann "De minimis"-Beihilfen im Gesamtausmaß von EUR 200.000,- innerhalb von drei Steuerjahren zugesichert bekommen. Das sind nur kurze Auszüge der WKO Hier geht es zu unserer Homepage: http://www.geschaeftsempfehlungen.ws/
Mit rund 90 Millionen Euro im Jahr dotiert werden zum Beispiel Investitionen in den Bereichen erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung gefördert. Um den Schwerpunkt effiziente Energienutzung weiter auszubauen werden zwei neue, befristete Förderschwerpunkte gesetzt: Förderaktion – Beleuchtungsumstellung auf LED-Systeme Was wird gefördert? Im Förderschwerpunkt „Beleuchtungsumstellung auf LED-Systeme“ werden der Austausch konventioneller Leuchtmittel und Leuchten gegen LED-Systeme sowie Lichtsteuerungssystemen in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen (Mindestleistung geförderter Systeme 1,0kW; maximal 10 Filialen bzw. Standorte eines Anbieters) gefördert. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung ist auf maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt und wird abhängig von der Leistung der installierten LED-Leuchtmittel als „De-minimis“ Beihilfe in Pauschalsätzen ausbezahlt: Maßnahme Beleuchtungstausch zusätzliche Installation eines Lichtsteuerungssystems Tausch von konventionellen Leuchtmitteln gegen LED- Leuchtmittel 300 Euro pro kW 400 Euro pro kW Tausch von konventionellen Leuchten gegen LED-Systeme 600 Euro pro kW 700 Euro pro kW Förderaktion – Umstellung auf energieeffiziente Antriebe Was wird gefördert? Der Förderschwerpunkt „Umstellung auf energieeffiziente Antriebe“ fördert den Austausch bestehender Motoren auf Standard-Normmotoren zumindest der Energieeffizienzklasse IE 3. Auch wir die Nachrüstung von Drehzahlregelungen bei bestehenden Antrieben gefördert (Mindestleistung geförderter Systeme 30kW). Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung ist auf maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt und wird als „De-minimis“ Beihilfe in Pauschalsätzen ausbezahlt: Maßnahme Förderungshöhe Umstieg auf IE3-Antriebe mit einer Nennleistung bis 7,5 kW je Motor 15 Euro pro kW Umstieg auf IE3-Antriebe mit einer Nennleistung größer als 7,5 kW je Motor 10 Euro pro kW Nachrüstung bestehender IE1-, IE2-, IE3- Motoren mit Drehzahlregelung 20 Euro pro kW Allgemeines zu den Förderaktionen Die Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen. Die beiden Förderschwerpunkte laufen bis 31.12.2012 und sind jeweils mit 2 Millionen € begrenzt. Das Förderansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung einzureichen. Das früheste anerkennbare Rechnungsdatum ist der 01.03.2011. Die Abwicklungstelle der Förderung ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Was heißt „De-minimis“? Eine "De minimis"-Förderung unterliegt vereinfachten Förderbedingungen, da sie seitens der EU als nicht wettbewerbsverzerrend angesehen wird. Ein Unternehmen kann "De minimis"-Beihilfen im Gesamtausmaß von EUR 200.000,- innerhalb von drei Steuerjahren zugesichert bekommen. Das sind nur kurze Auszüge der WKO Hier geht es zu unserer Homepage: http://www.geschaeftsempfehlungen.ws/
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